Preise

KOSTEN / FÖRDERUNGEN

Die Preise orientieren sich nach dem Betreuungsaufwand.
In einem ersten Anamnesegespräch mit Ihnen oder/und Ihren Angehörigen besprechen wir die notwendigen Leistungen.
Danach erstellen wir gerne ein unverbindliches Angebot für Sie. 

(abzgl. Zuschuss vom Sozialministerium bzw. Pflegegeld des Bundes)
zzgl. SV-Beitrag und Fahrtkostenersatz
Erledigung aller Behördlichen Formalitäten
Für die erfolgreiche Vermittlung stellen wir einmalig einen Betrag in Höhe von
€ 680,-- zzgl. 20% MwSt. in Rechnung.
Die Leistungen der Vermittlerin werden mit einer monatlichen Zahlung von € 120, -- zzgl. gesetzlicher USt. vergütet (Aliquotierung).

Förderung durch das Sozialministerium:

Ab Pflegestufe 3 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragt werden. Zuschuss vom Sozialministerium von bis zu € 800.- / Monat

Pflegegeld des Bundes je nach Einstufung des Pflegebedarfs
(derzeit von € 192,00 bei Stufe 1 bis € 2.061,80 bei Stufe 7)

Wir erstellen für Sie alle Anträge bez. Förderungen und Zuschüsse.

Höhe des Pflegegeldes (ab 01.01.2024)

Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt:

  • Stufe 1 (Pflegeaufwand über 65 Stunden) – EUR 192,00
  • Stufe 2 (Pflegeaufwand über 95 Stunden) – EUR 354,00
  • Stufe 3 (Pflegeaufwand über 120 Stunden) – EUR 551,60
  • Stufe 4 (Pflegeaufwand über 160 Stunden) – EUR 827,10
  • Stufe 5 (über 180 Stunden + dauernde Bereitschaft) – EUR 1.123,50
  • Stufe 6 (über 180 Stunden + unkoordinierte Betreuung) – EUR 1.568,90
  • Stufe 7 (über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit) – EUR 2.061,80

INFO: Informationen dazu erhalten Sie beim Sozialministerium unter der Telefonnummer 059988 oder auf www.sozialministerium.at 

Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit dieser „außergewöhnlichen Belastungen“ in Ihrem Lohn-bzw. Einkommensausgleich.